Dichtheitsprüfung von Entwässerungsanlagen

Eigentümer eines Grundstücks müssen ihre Entwässerungsanlagen nach § 61a LWG einer Dichtungsprüfung unterziehen. Dabei soll geprüft werden, ob Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten von Schmutzwasser, oder auch das Vermischen von Niederschlagswasser sichergestellt ist. Und daher ist es auch so dringend notwendig, dass die Dichtheitsprüfung durch den Fachmann erfolgt. Dafür ist jeder Eigentümer eigenverantwortlich. Bei Neubauten ist es so, dass vor der Abnahme des Baus alle Leitungen einer Dichtheitsprüfung unterliegen

Dabei darf diese Dichtheitsprüfung immer nur von einem ausgewiesenen Fachbetrieb übernommen werden. Kommt es zu einer Dichtheitsprüfung ohne Beanstandung, dann wird durch den Sachkundigen eine Bescheinigung ausgestellt. Diese muss dann in jedem Fall vom Eigentümer sicher aufbewahrt werden. Sollte die zuständige Gemeinde diese Bescheinigung anfordern, muss diese vorgelegt werden. Diese Prüfung muss spätestens nach 20 Jahren erneuert werden.

 

Dichtheitsprüfung nur durch Sachkundige

Was die Dichtheitsprüfung betrifft, so sagt das Gesetz, dass diese wirklich nur von Fachkundigen durchgeführt werden darf. Auch nur diese Betriebe dürfen dann eben die Bescheinigung über das Prüfungsergebnis ausstellen. Um die Prüfungen vornehmen zu dürfen, benötigt der Fachbetrieb ein entsprechendes Zertifikat. Sicher ist, dass die Dichtheitsprüfung dann auf modernste Art und Weise erfolgen kann. Sicher wird der beauftragte Fachbetrieb vorab mit dem Kunden besprechen, was genau bei der Prüfung erfolgen wird und welche Untersuchungen vorgenommen werden. Zudem wird für die Dichtheitsprüfung auch eine unverbindlicher Kostenvoranschlag erstellt.

 

Was passiert bei der Prüfung

Bei einer Dichtheitsprüfung wird es immer zu einer optischen Inspektion kommen, wobei immer sehr moderne Geräte eingesetzt werden. Sollten private Wasserleitungen geprüft werden, kann es zum Einsatz eines Kanal-TV kommen. Zunächst müsste geprüft werden, ob diese Art der Prüfung von Kommunen auch anerkannt ist. Darum aber kümmert sich in der Regel der Fachbetrieb für Rohrreinigung. Dazu wird für die Dichtheitsprüfung eine Kamera in das Leitungssystem eingeführt. Diese überträgt den Zustand der Leitungen bis hin zum öffentlichen Kanalsystem über einen entsprechenden Bildschirm. Beginnt der öffentliche Kanal, ist der Grundstückseigentümer nicht mehr für den Kanal verantwortlich, sondern immer die zuständige Kommune.

 

Die Druckprüfung

Handelt es sich um einen Neubau, oder um ein Gebäude, welches baulich stark verändert wurde, einschließlich des Wasserleitungssystems, dann muss zwingend die Druckprüfung per Wasser oder Luft erfolgen. Die Dichtheitsprüfung muss also immer und in jedem Fall stattfinden, um den Vorschriften auch gerecht zu werden. Ist die Dichtheitsprüfung nicht erfolgt und es kommt zu Schäden an dem System, würde das sicherlich erhebliche Probleme mit der Versicherung zur Folge haben, denn die Kostenübernahme durch die Versicherung wäre nicht sichergestellt. Bei der Prüfung wird die komplette Anlage mit Hilfe von Gummimanschetten abgesperrt. Danach wird es dazu führen, dass die Anlage entweder mit Druckluft oder auch mit Wasser gefüllt wird. Jetzt kann es dann auch zu einer Messung kommen. Bleibt der Druck nun im System konstant, dann kann die Leitung als dicht eingestuft werden. So wäre dann auch die Dichtheitsprüfung bestanden und die notwendige Bescheinigung kann dem Kunden ausgestellt werden. Über die Dichtheitsprüfung wird vom Unternehmen ein Protokoll erstellt und muss samt der Dokumentation danach bei der zuständigen Gemeinde vorgelegt werden. Die Bescheinigung aber hat immer nur dann auch Gültigkeit, wenn ein fachkundiges Unternehmen diese Prüfung vorgenommen hat.